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Nominalzins oder auch nominaler Jahreszins...

... bezeichnet die aufgrund einer Kreditaufnahme entstehende Zinsbelastung. Der nominale Jahreszins in Prozent ausgedrückt ergibt sich als Quotient der Netto-Darlehenssumme und der gesamten aus dem Kredit erwachsenden Zinsbelastung. Zur Verdeutlichung ein kleines Beispiel: Wenn Sie einen Kredit über 10.000 Euro aufnehmen und für diesen 10.500 Euro zurückbezahlen müssen, so beträgt der Zinsanteil 500 Euro. Im Verhältnis zum Netto-Darlehensbetrag entspricht dies einem Nominalzins von 5%.

Der nominale Jahreszins ergibt sich aufgrund der Laufzeit des Darlehens und der Art und Weise der Rückzahlung. Es gibt Varianten, bei welchen der Jahreszins über die gesamte Laufzeit gleich bleibt - in diesem Fall spricht man von einem "echten" nominalen Jahreszins, in anderen Fällen kann sich der Zinssatz aber auch ändern - dann wird von einem anfänglichen nominalen Zinssatz gesprochen. Zum Vergleich verschiedener Darlehensangebote eignet sich die nominale Verzinsung nur unter absolut gleichen Bedingungen. Dies bedeutet, Bearbeitungs- oder Provisionsgebühren, Tilgungs- und Zinsverrechnung etc. (siehe unsere Ausführungen im zweiten Abschnitt) dürfen keinerlei Unterschiede aufweisen.

Effektivzins oder auch effektiver Jahreszins...

... beinhaltet alle zusätzlichen Kosten, welche dem Kunden durch den Kreditvertrag entstehen. Bei Privatkrediten sowie Finanzierungen für gewerbliche Abnehmer bis zu einer Kreditsumme von 50.000 Euro muss der effektive Jahreszins in der Bundesrepublik Deutschland nach §4 Verbraucherkreditgesetz zwingend angegeben werden. Eingeschlossen sein müssen evtl. Bearbeitungsgebühren, anfallende Provisionszahlungen etc. Auch die Kosten einer Restkreditversicherung müssen - sofern diese obligat ist - in den Effektivzins inkludiert sein. Gerade die Restschuldversicherung wird aus diesem Grunde meist als optional ausgeschrieben, da diese den werbeträchtigen "Schaufensterzins" vieler Kreditanbieter deutlich herabsetzen würde.

Neben den erwähnten Gebühren spielt noch ein weiterer Faktor eine Rolle, um wie viel höher der effektive im Vergleich zum nominalen Zinssatz ausfällt: Die Verrechnungen der vom Kunden zu erbringenden Tilgungsleistungen. Tilgungen sind zwar monatlich fällig, werden oft aber nur Quartalsweise verrechnet. Unmittelbare Folge ist eine erweiterte Kluft zwischen Nominal- und Effektivverzinsung. Um die mathematischen Einzelheiten braucht sich der Kreditinteressent im Prinzip aber nicht zu kümmern, da - wie bereits angemerkt - alle Kreditanbieter gegenüber Privatkunden - auch im Bereich der Baufinanzierung - nur mit "Endpreisen" werben dürfen.