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Die Ausgangssituation: Ablehnung des Kreditantrags

Bei der Beantragung eines Ratenkredits bei einer der bekannten Kreditbanken wird die Kreditfähigkeit des Antragstellers durch verschiedene Maßnahmen überprüft. Unter anderem wird eine Art "Haushaltsplan" erstellt, der die monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers beinhaltet. Grundvoraussetzung für einen positiven Kreditbescheid ist, dass die Ausgabenseite zuzüglich der im Falle einer Darlehensgewährung neu hinzukommenden Kreditrate geringer ausfällt als die Einnahmenseite. Ist dies nicht der Fall, kommt es in jedem Fall zu einer Ablehnung des Kreditgesuchs.

Für den Fall einer Ablehnung gibt es verschiedene Möglichkeit auf die Situation zu reagieren: Der Antragsteller kann sein Darlehensgesuch weiteren Kreditbanken anbieten oder auch einen spezialisierten Kreditvermittler mit guten Beziehungen zu verstärkt risikobereiten Privatbanken beauftragen. Grundsätzlich ändern die beiden genannten Möglichkeiten aber nicht die Ursache der Ablehnung, da sich die Bonität des Antragstellers natürlich nicht geändert hat. Schlussfolgernd sollten andere Optionen ins Auge gefasst werden: Die Bestellung eines Kreditbürgen oder die Hinzunahme eines zweiten Antragstellers (in der Regel der Lebenspartner).

Die Lösungen: Kreditbürgschaft oder zweiter Antragsteller

Bei einer sog. Kredit-Bürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person, für die aus dem Darlehensvertrag resultierenden Verbindlichkeiten des Kreditnehmers - konkret die Rückzahlung der Kreditraten - einzutreten. Rechtlich handelt es sich hierbei um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, da der Bürge keinen wirklichen Vorteil aus diesem Geschäft hat. Der Regelfall im deutschen Kreditwesen ist die sog. selbstschuldnerische Bürgschaft, welche es dem Kreditgeber ermöglicht bei auftretendem Zahlungsverzug direkt den Bürgen in Anspruch zu nehmen ohne dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners feststehen muss. Die Verpflichtung des Bürgen erlischt erst dann, wenn das zugrunde liegende Darlehen vollständig getilgt ist.

Kreditbürgschaften haben erwartungsgemäß besonders im Familienbereich hohe Praxisbedeutung. Handelt es sich nicht um die eigene Familie sollte man sich das Eingehen einer derartigen Bürgschaft sehr genau überlegen, da unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Arbeitslosigkeit sehr schnell zum "Fall der Fälle" führen können. Zudem werden auch Bürgschaften der Schufa gemeldet, was bedeutet, dass entsprechende Einträge die eigene Verhandlungsposition bei einem eigenen Kreditantrag durchaus auch verschlechtern können. Grundsätzlich anzumerken ist, dass eine Kreditbürgschaft natürlich nur dann Sinn macht, wenn der Kreditbürge eine entsprechend bessere Bonität als die eigene vorzuweisen hat. Auch der Bürge muss sich bei der Prüfung des Darlehensantrages einer Bonitätsprüfung unterziehen. Fällt diese positiv aus, so kann dem Kreditantrag stattgegeben werden.

Eine Alternative zur klassischen Darlehensbürgschaft wie in den beiden letzten Abschnitten beschrieben stellt die Hinzunahme eines zweiten Antragstellers dar. Diese ist nicht bei allen Kreditanbietern und Kreditformen möglich (beispielsweise nicht beim klassischen Schweizerkredit), verbessert dort, wo sie möglich ist, die Chancen auf einen positiven Darlehensbescheid aber deutlich. Der Grund ist recht einfach: Wie eingangs angemerkt wird bei der Kreditprüfung eine Art Haushaltsbudget erstellt. Hat der zweite Kreditnehmer nun ebenfalls ein eigenes Einkommen, so erhöht sich die Einnahmenseite meist wesentlich stärker als die Ausgabenseite. Der zweite Kreditnehmer wird in den allermeisten Fällen der Ehe- oder Lebenspartner sein.