Wissenswertes zur Einkommensgrenze in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Der Begriff Einkommensgrenze spielt sowohl in der
gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung eine Rolle. Im
Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist er gleichbedeutend mit
dem Begriff der Beitragsbemessungsgrenze und beziffert die Einkommenshöhe, die
als Obergrenze für die Beitragsberechnung dient. Die Beiträge für die
gesetzliche Krankenversicherung werden als pauschaler Satz des monatlichen
Einkommens erhoben, weil auf diese Weise sichergestellt wird, dass die Kosten,
die Mitglieder mit geringem Einkommen oder beitragsfrei versicherte Mitglieder
verursachen, durch die höheren Beitragszahlungen von Mitgliedern mit höherem
Einkommen ausgeglichen werden können. Allerdings legt der Gesetzgeber eine
Obergrenze fest, bis zu der die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
und die Pflegeversicherung berechnet werden und diese
Einkommensgrenze
liegt derzeit bei einem monatlichen Verdienst von 3.600,00 Euro, also einem
Jahreseinkommen von 43.200 Euro. Erzielt ein Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse ein höheres Einkommen, werden seine Beiträge dennoch auf Grundlage
der Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Beiträge für die
private
Krankenversicherung werden unabhängig vom Einkommen berechnet, was insbesondere für Besserverdienende sehr vorteilhaft sein kann. In erster Linie wird bei der Beitragsberechung das Risikopotenzial eines
Versicherungsnehmers bewertet, das bedeutet, je höher die Kosten sind, desto höher ist auch sein Beitrag. Zu den relevanten Faktoren in diesem Zusammenhang gehören der von ihm zusammengestellte
Versicherungsschutz, sein Geschlecht, sein Alter und sein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie weitere persönliche Faktoren. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist allerdings an
bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine private Krankenversicherung ist grundsätzlich für alle diejenigen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind sowie für Beamte und andere beihilfeberechtigte
Personen möglich. Für Angestellte und Arbeitnehmer spielt die Einkommensgrenze eine Rolle, wobei in diesem Fall die Einkommensgrenze die Versicherungspflichtgrenze meint. Für Arbeitnehmer und Angestellte ist
eine private Krankenversicherung oder der Wechsel in eine private Krankenkasse nur dann möglich, wenn das Einkommen drei Jahre hintereinander höher lag als die Versicherungspflichtgrenze. Diese beträgt derzeit
48.150 Euro, entspricht also einem monatlichen Einkommen von 4.012,50 Euro pro Monat. Allerdings werden bei der Ermittlung der Einkommenshöhe nicht nur regelmäßige Zahlungen, sondern auch Sonder- und
Bonuszahlungen wie beispielsweise das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Prämien berücksichtigt. Erzielt ein abhängig angestellter Arbeitnehmer ein Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze, kann er frei wählen,
ob er Mitglied einer privaten Krankenkasse werden oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte. Für diejenigen, für die eine private Krankenversicherung nicht möglich ist oder
für diejenigen, für die die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse vorteilhafter ist, besteht die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese ist nicht an
Einkommensgrenzen gebunden, sondern prinzipiell für jeden möglich. Dabei übernimmt eine private Zusatzkrankenversicherung in erster Linie die Funktion, den gesetzlichen Versicherungsschutz aufzustocken,
beispielsweise im Hinblick auf die Kosten bei zahnmedizinischen Behandlungen, Naturheilkundeverfahren oder Heil- und Hilfsmittel.
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